Kranken- und Rentenversicherungsrecht, Arbeitslosen- und Schwerbeschädigtenrecht, Sozialleistungsansprüche, Grundsicherung im Alter, Pflegegeld u.v.m
Liebe Leserinnen und Leser unserer Broschüre,
das Sozialgesetzbuch ist sehr bedeutsam für den Rechtsfrieden in unserem Staat. Es ist die direkte Umsetzung des Grundgesetzes, wo es im Artikel 20 heißt, dass Deutschland ein sozialer Rechtsstaat ist.
Das Arbeits- und Sozialministerium hat den mit Abstand größten Einzelhaushalt. Allein dadurch wird die große Bedeutung des Sozialrechts für unser Leben als freie Menschen in einem sozialen Rechtsstaat verdeutlicht.
Das Sozialrecht ist ähnlich wie das Steuerrecht ein sehr dynamischer und komplexer Bereich. Nach jeder Bundestagswahl werden Sozialgesetze neu erlassen, geändert oder abgeschafft. Bei dem großen Haushaltsvolumen, das dem Arbeits- und Sozialministerium zugeordnet wird (2015 betrug das Gesamthaushaltsvolumen des Staates 299,5 Milliarden Euro / davon waren 124,8 Milliarden dem Arbeits- und Sozialministerium zugeordnet) kann man Riesensummen erzielen, wenn Sozialleistungen durch den Staat eingespart werden. Hier ist es notwendig, dass Rechtsanwälte, die im Sozialrecht tätig sind, die Bürger sicher durch den “Paragraphen-Dschungel” führen und zu ihrem Recht verhelfen.
Das Sozialrecht regelt die Ansprüche der Bürger gegenüber dem Staat, damit sie ein menschenwürdiges Dasein führen können, wenn sie dazu aus eigener Kraft nicht (mehr) fähig sind. Neben dem Anspruch auf ein Existenzminimum (bekannt als Hartz IV) ist dort auch die Hilfe gegen Krankheitsrisiko, gegen den Pflegefall oder den Verlust des Arbeitsplatzes abgesichert. Das wird dann speziell durch die Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) gesteuert und umgesetzt. Es gelten hierbei die Grundregeln des Versicherungsprinzips: Eine Leistung wird gewährt (z.B. Pflegegeld), wenn der Bürger zuvor in die entsprechende Versicherung eingezahlt hat.
Das Gegenstück ist das sogenannte Fürsorgeprinzip: Hier gewährt der Staat Leistungen, die von einem zuvor gezahlten Beitrag unabhängig sind: z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Opferentschädigung. Dieser Bereich ist das Sozialrecht im engen Sinne.
Sozialrecht ist Wirtschaftsrecht, weil die Leistungen des Sozialrechts finanziert werden müssen. Diese Finanzierung erfolgt in der Regel durch Beiträge. Wer wie viel dabei zu tragen hat, ist ebenfalls im Sozialrecht geregelt. Im Sozialgesetzbuch IV ist z.B. festgehalten, dass die Arbeitgeber allein dafür verantwortlich sind, dass die Beiträge zu den Sozialversicherungen ordnungsgemäß an den Staat abgeführt werden. Handelt der Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß, wird er allein zum Schadenersatz herangezogen.
Auszüge aus dem Tätigkeitsbereich der Rechtsanwälte für Sozialrecht - siehe Anzeige unten:
Textquelle:
Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im
Deutschen Anwaltverein
Ina Holfert-Harloff
Rechtsanwältin
Gartenstraße 5
01796 Pirna
Tel.: 03501/49 17 93
Fax: 03501/49 17 95
info@ra-holfert-harloff.de
Tätigkeitsschwerpunkte Sozialrecht,
insbesondere Kranken- und Rentenversicherungsrecht, Arbeitslosen- und Schwerbeschädigtenrecht
Gern unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Sozialleistungsansprüche gegenüber den gesetzlichen Sozialleistungsträgern, z.B. bei
• den Kranken-/ Pflegekassen
z.B. wegen der Kostenübernahme für Hilfs mittel oder der Anerkennung des
Pflegegrades
• der Rentenversicherung z.B. wegen einer Erwerbsminderungsrente,
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am
Arbeitsleben
• dem Sozialamt z.B. wegen Leistungen bei Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung oder wegen Feststellung des Grades der Behinderung
und Merkzeichen