Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums

Informationsangebot

Mit einem Bürgertelefon zu verschiedenen Themenbereichen und einem Service für Gehörlose und Hörgeschädigte bietet das Bundesministerium für Gesundheit allen Bürgerinnen und Bürgern eine kompetente und unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem. Ihre Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons in Rostock, das hierfür vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt worden ist. Publikationen, wie z. B. Broschüren, stehen online zur Verfügung oder können über den Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden. Für die Bestellung von Publikationen des Ministeriums nutzen Sie bitte unser Bestellsystem.

Das Bürgertelefon

• vermittelt gesetzliche Grundlagen
• klärt auf über mögliche gesetzliche Ansprüche
• erörtert individuelle Probleme
• nimmt Anregungen auf
• vermittelt Adressen und Ansprechpartner
• bietet einen Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte,
der die Kommunikation ohne sprachliche Barrieren erleichtert.

Mo bis Do von 8.00 bis 18.00 Uhr
Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr

Hotlines zum Coronavirus   0800 / 011 77 22 (Unabhängige Patientenberatung)
Hotlines zum Coronavirus   030 / 346 465 100 (Bundesministeriums für Gesundheit)
Fragen zur Krankenversicherung: Tel.: 030 - 340 60 66 - 01
Fragen zur Pflegeversicherung: Tel.: 030 - 340 60 66 - 02
Fragen zur gesundheitlichen Prävention: Tel.: 030 - 340 60 66 - 03
Gebärdentelefon. ISDN.Bildtelefon: Tel.: 030 - 340 60 66 - 08
Service für Gehörlose (Fax, E-Mail): Fax: 030 - 340 60 66 - 07
  info.deaf@bmg.bund.de
  info.gehoerlos@bmg.bund.de
Gebärdentelefon (Videotelefonie): gebaerdentelefon.de/bmg/
     
Einheitliche Behördenrufnummer: Tel.: 115 (Ortstarif)
     

Das Bürgertelefon sowie das Bundesministerium für Gesundheit sind aus rechtsstaatlichen Gründen nicht berechtigt, über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall zu entscheiden. Dies ist Aufgabe der zuständigen Kranken- bzw. Pflegekasse, auf die das Bundesministerium für Gesundheit keinen Einfluss hat. Die Kranken- und Pflegekassen wenden das Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eigenverantwortlich an. Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen oder eine Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veranlassen. Sie haben auch die Möglichkeit, nach dem Widerspruchsverfahren Klage vor dem zuständigen Sozialgericht zu erheben.

Internet:    
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
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