2020 betragen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung 3,05 Prozent des Bruttolohns (für Kinderlose 3,30 Prozent/die zusätzlichen 0,25 Prozent trägt bei Kinderlosen nur der Arbeitnehmer). Die Beiträge (außer bei Kinderlosen) tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen (je 1,525 Prozent). In Sachsen gilt eine Sonderregelung, weil zur Finanzierung der Pflegeversicherung kein Feiertag abgeschafft wurde (hier tragen Arbeitgeber 1,025 Prozent und Arbeitnehmer 2,025 Prozent).
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad, den der Pflegebedürftige erhält. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld- oder Sachleistungen übernimmt die Pflegekasse.
Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig ein Mensch ist und über welche Fähigkeiten er noch verfügt. Der Fokus liegt dabei auf seinen verbliebenen Ressourcen. Das beurteilt der Medi-zinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mithilfe von sechs Modulen. Für jedes dieser Module wurden bestimmte Kriterien festgelegt:
Bereiche |
Wertigkeit in % |
|
1. Mobilität | 10 | |
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen |
zusammen | 15 |
4. Selbstversorgung | 40 | |
5.Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | 20 | |
6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte |
15 |
Pflegegrad | Punkte | Pflegebedarf |
1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes zur Einstufung in einen Pflegegrad geht den Betroffenen automatisch zu (mit Widerspruchsmglichkeit). Die Pflegekassen bieten bei Antrgen auf Leistungen innerhalb von zwei Wochen eine individuelle Pflegeberatung an. Außerdem mssen sie kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten. Die Pflegeberatung sowie die Beratungsbesuche wurden für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch klare Qualitätsvorgaben deutlich verbessert. Die Zusammenarbeit der Pflegeberaterinnen und Berater mit den Beratungsstellen vor Ort wurde durch Landesrahmenverträge vervollkommnet. Es besteht Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfe durch die Krankenversicherung bei Hospiz- und Palliativversorgung (Erstattung von 95% der zuschussfähigen Kosten bei stationären Hospizaufenthalten). Es gibt auch eine Bezuschussung für ambulante Hospizdienste betreffs Personal- und Sachkosten. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in ländlichen Regionen und die Palliativversorgung in Krankenhäusern wurden gestärkt.
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